IMPRESSUM UND AGB

Name des Unternehmens
Achim Thomas
von der Handwerkskammer Aachen öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für das Glaserhandwerk
Sitz
Aphovener Straße 83a, 52525 Heinsberg
Kontaktinformationen
Tel.: +49 15561 418493
Sachverstaendiger.Thomas (at) Outlook.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Sachverständiger-Glas.de
§ 1 Allgemeines Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung von Sachverständigenleistungen durch Achim Thomas, Inhaber von Sachverständiger-Glas.de (im Folgenden „Sachverständiger“ genannt). Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als ausschließlich maßgebend an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Sachverständigen. Alle Angebote des Sachverständigen sind freibleibend und unverbindlich.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Beauftragung des Sachverständigen erfolgt durch die schriftliche Annahme eines Angebots des Sachverständigen durch den Auftraggeber oder durch die schriftliche Bestätigung eines mündlich erteilten Auftrags durch den Sachverständigen. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags durch den Sachverständigen zustande. Eine ungültige E-Mail-Adresse oder Telefonnummer des Auftraggebers kann zur Ablehnung oder zum Nichtzustandekommen des Auftrags führen.
§ 3 Leistungserbringung und Fristen
Der Sachverständige erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen. Termine für die Leistungserbringung werden individuell vereinbart. Sollte die Erstellung eines Gutachtens oder die Erbringung anderer Leistungen durch Umstände, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, unvollständige oder verspätete Beistellung von Unterlagen durch den Auftraggeber), unmöglich oder wesentlich erschwert werden, ist der Sachverständige für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von seiner Leistungspflicht befreit. Eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist tritt ein.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die Leistungen des Sachverständigen richtet sich nach dem individuell vereinbarten Honorar, das im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt ist. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Auftragsvergabe eine Anzahlung in Höhe von 60% des vereinbarten Honorars fällig. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung und vor Übergabe des Gutachtens oder der Leistung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle genannten Preise verstehen sich freibleibend. Es wird der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preis berechnet.
Hinweis gemäß § 19 Abs. 1 UStG: Es erfolgt kein Ausweis von Umsatzsteuer, da der Sachverständige als Kleinunternehmer tätig ist.
§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Sachverständige behält sich das Urheberrecht an allen von ihm erstellten Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen vor. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine darüberhinausgehende Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Sachverständigen.
Der Sachverständige übernimmt keine Verantwortung oder Prüfungspflicht für die Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder hinterlegten Gebrauchsmustern durch dem Sachverständigen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Entwürfe, Skizzen, Vorlagen oder Informationen. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 6 Korrekturabzüge und Freigabemuster
Soweit im Rahmen der Gutachtenerstellung oder Beratung Konzepte, Entwürfe oder ähnliche Vorabversionen zur Freigabe vorgelegt werden, entbindet die Freigabe durch den Auftraggeber den Sachverständigen von jeglicher Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der darauf basierenden Endleistungen. Für Fehler, die auf unvollständige, unklare oder falsche Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernimmt der Sachverständige keine Verantwortung.
§ 7 Mängelrügen
Offensichtliche Mängel an den erbrachten Leistungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme der Leistung oder Erhalt des Gutachtens, schriftlich und unter genauer Angabe des Mangels anzuzeigen.
§ 8 Haftung
Der Sachverständige haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Sachverständigen.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist Heinsberg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Heinsberg. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Kontakt:
Achim Thomas Sachverständiger-Glas.de, Aphovener Str. 83a, 52525 Heinsberg
